Tierarztpraxis

Eismann





Rufnummer

Telefon: 02507 - 7730
Fax:       02507 - 3001 

Öffnungszeiten

Mo - Fr 9.00 -12.00  15.00 - 17.00
Mittwochs 9.00-12.00 , 18.30 - 20.00

Kleintiersprechstunde

Mo - Fr 15.30h - 17.00h
Mittwochs 19.00h - 20.00h

Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung.

Ausbildungsangebote:

Zurzeit stehen leider keine Ausbildungsplätze zur Verfügung. 

Hinweis:

Das Myxomatoserisiko für Kaninchen wird in diesem Jahr als gering eingestuft. Bisher sind keine Erkrankungen in unserer Kundschaft aufgetreten.

Operationstermine:

Eine Operation steht an? Was Sie und Ihr Tier vor Operationen beachten sollten erfahren Sie am besten in einem persönlichen Gepräch. Machen Sie mit uns einen Termin zur Voruntersuchung und wir klären alle Fragen. Damit Sie wissen was Sie erwartet.

Anfahrtskarte

Als Service für unsere neuen Kunden haben wir eine virtuelle Anfahrtskarte in diese Webseite integriert.

Intensivierung der BHV1-Bekämpfung ab 01.01.2010

gesetzliche Grundlage:

Allgemeinverfügung vom 17.07.2009 des Landes NRW zum Schutz der Rinderbestände vor einer Infektion mit Bovinen Herpesvirus [MBL.NRW, S.346] (siehe auch BHV1-Verordnung)

Kernpunkte:

  • Gesamtbestandsimpfung für nit BHV1-frei Bestände
  • Weideverbot für alle Rinder aus nicht freien Beständen
  • Kennzeichnungspflicht der Reagenten (gE-positiv) mit roten Ohrmarken

Nach Identifizierung von Reagenten in einem Bestand muss in Zukunft der gesamte Bestand und nicht, wie in der Vergangenheit, nur der Reagent geimpft werden. Die Gesamtbestandsimpfung muss bis zum 31.12.2009 bzw. innerhalb von 4 Wochen nach Identifizierung neuer Reagenten durchgeführt werden.

Zusätzlich dürfen Rinder ab dem 01.01.2010 nur noch auf die Weide und auf öffentlichen Wegen getrieben werden, wenn sie BHV1-frei sind, eine Gesamtbestandsimpfung durchgeführt wurde bzw. die Reagenten gemerzt wurden. Ein Verzicht auf die Weidehaltung befreit nicht von der Gesamtbestandsimpfung und der Reagentenmerzung.

Neuidentifizierte Reagenten müssen mit einer Frist von 2 Wochen, Altreagenten bis zum 31.12.2009 mit einer roten Ohrmarke gekennzeichnet werden. Die rote Ohrmarke wird vom Veterinäramt an den Tierhalter abgegeben. Bei Verlust der roten Ohrmarke muss eine Nachkennzeichnung binnen 2 Wochen erfolgen.

Ausnahmen von der Gesamtbestandsimpfung

  • Ausmerzen aller Reagenten bis zum 31.12.2009 mit anschließender serologische Bestandsuntersuchung (frühestens 21 Tage nach Verlassen des letzten Reagenten aus dem Bestand)
  • Antragstellung auf Ausnahme von der generellen Impfpflicht und Vorlage eines individuell erstellten Sanierungskonzeptes durch den Hoftierarzt, wobei die Freiheit des Bestandes in weniger als 3 Jahren (bis spätestens zum 31.12.2012) durch merzen der Reagenten erreicht werden muss

weiterführende Informationen:

Rahmenbedingungen für das Sanierungskonzept


Beihilfen der TSK zur Merzung von Reagenten (gE-Positiv)