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Das Myxomatoserisiko für Kaninchen wird in diesem Jahr als gering eingestuft. Bisher sind keine Erkrankungen in unserer Kundschaft aufgetreten.
Eine Operation steht an? Was Sie und Ihr Tier vor Operationen beachten sollten erfahren Sie am besten in einem persönlichen Gepräch. Machen Sie mit uns einen Termin zur Voruntersuchung und wir klären alle Fragen. Damit Sie wissen was Sie erwartet.
Als Service für unsere neuen Kunden haben wir eine virtuelle Anfahrtskarte in diese Webseite integriert.
gesetzliche Grundlage:
Allgemeinverfügung vom 17.07.2009 des Landes NRW zum Schutz der Rinderbestände vor einer Infektion mit Bovinen Herpesvirus [MBL.NRW, S.346] (siehe auch BHV1-Verordnung)
Kernpunkte:
Nach Identifizierung von Reagenten in einem Bestand muss in Zukunft der gesamte Bestand und nicht, wie in der Vergangenheit, nur der Reagent geimpft werden. Die Gesamtbestandsimpfung muss bis zum 31.12.2009 bzw. innerhalb von 4 Wochen nach Identifizierung neuer Reagenten durchgeführt werden.
Zusätzlich dürfen Rinder ab dem 01.01.2010 nur noch auf die Weide und auf öffentlichen Wegen getrieben werden, wenn sie BHV1-frei sind, eine Gesamtbestandsimpfung durchgeführt wurde bzw. die Reagenten gemerzt wurden. Ein Verzicht auf die Weidehaltung befreit nicht von der Gesamtbestandsimpfung und der Reagentenmerzung.
Neuidentifizierte Reagenten müssen mit einer Frist von 2 Wochen, Altreagenten bis zum 31.12.2009 mit einer roten Ohrmarke gekennzeichnet werden. Die rote Ohrmarke wird vom Veterinäramt an den Tierhalter abgegeben. Bei Verlust der roten Ohrmarke muss eine Nachkennzeichnung binnen 2 Wochen erfolgen.
Ausnahmen von der Gesamtbestandsimpfung
weiterführende Informationen: