Tierarztpraxis

Eismann





Rufnummer

Telefon: 02507 - 7730
Fax:       02507 - 3001 

Öffnungszeiten

Mo - Fr 9.00 -12.00  15.00 - 17.00
Mittwochs 9.00-12.00 , 18.30 - 20.00

Kleintiersprechstunde

Mo - Fr 15.30h - 17.00h
Mittwochs 19.00h - 20.00h

Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung.

Ausbildungsangebote:

Zurzeit stehen leider keine Ausbildungsplätze zur Verfügung. 

Hinweis:

Das Myxomatoserisiko für Kaninchen wird in diesem Jahr als gering eingestuft. Bisher sind keine Erkrankungen in unserer Kundschaft aufgetreten.

Operationstermine:

Eine Operation steht an? Was Sie und Ihr Tier vor Operationen beachten sollten erfahren Sie am besten in einem persönlichen Gepräch. Machen Sie mit uns einen Termin zur Voruntersuchung und wir klären alle Fragen. Damit Sie wissen was Sie erwartet.

Anfahrtskarte

Als Service für unsere neuen Kunden haben wir eine virtuelle Anfahrtskarte in diese Webseite integriert.

Gebührenordnung und Leistungsberechnung

Tierärztliche Gebühren transparent gemacht

GOT - was ist das?

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist eine Rechtsverordnung, die vorschreibt, wie Tierärztliche Leistungen abzurechnen sind. Sie wird von der Bundesregierung erlassen, um die berechtigten Interessen von Tierhaltern und Tierärzten zu wahren. Die GOT ist für alle Tierärzte bindend.

Nach elf Jahren wurde diese GOT mit Wirkung zum 31. Juli 1999 erstmals wieder erneuert.

Von Bedeutung für Sie als Tierhalter ist ein überschaubarer Gebührenrahmen und die Qualität der tierärztlichen Leistung.

Das Honorar sichert nicht nur den Lebensunterhalt des Tierarztes und der Angestellten, sondern deckt auch die Kosten und den Investitions- und Innovationsbedarf der tierärztlichen Leistung.

 

Das Gebührenverzeichnis der GOT

Rund 800 tierärztliche Einzelleistungen und Behandlungsschritte sind hier mit ihrem Gebührensatz beziffert. Das Gebührenverzeichnis enthält keine Endpreise für Behandlungen.

Die Gebührensätze der medizinischen Verrichtungen müssen nach dem Baukastenprinzip kombiniert werden, um eine vollständige Behandlung berechnen zu können. Dies ist notwendig, um den individuellen Behandlungsbedürfnissen der Patienten gerecht zu werden.

Die Gliederung in einzelne Behandlungsschritte erfordert medizinisches Verständnis und ist für den Laien nicht immer ohne Erklärung nachvollziehbar. Wir als tierärztliche Praxis sind bemüht, Ihnen diese Leitungen auf Wunsch detailgenau aufzuschlüsseln. Wenn Ihnen eine Rechnung unklar erscheint, so fragen Sie uns bitte!

 

Was darf und muss Ihnen berechnet werden?

Die tierärztlichen Leistungen dürfen nur nach dem 1-3 fachen des jeweiligen Gebührensatzes berechnet werden. Innerhalb dieses Rahmens kann der Tierarzt den Multiplikationsfaktor nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles bestimmen. Hierzu gehört zum Beispiel ein über- oder unterdurchschnittlicher Schwierigkeitsgrad bei Operationen, der örtlichen Verhältnisse (wie zum Beispiel die Gegebenheiten der Tierarztpraxis) sowie die Notfallversorgung bei Nacht und am Wochenende.

Überschreitungen des dreifachen und Unterschreitungen des einfachen Satzes sind nur in begründeten Einzelfällen zulässig und bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung (§ 4, Abs.1)

Für einige tierärztliche Leistungen, die wesentlich durch den Zeitfaktor bestimmt sind, werden entsprechende Zeitgebühren der GOT berechnet.

In unserer Praxis wird in den allermeisten Fällen der einfache Satz berechnet.

Zusätzlich zu den Kosten der tierärztlichen Leistungen sieht der Gesetzgeber eine gesonderte Abrechnung für Arzneimittel (nach Arzneimittel-
preisverordnung) und Verbrauchsmaterialien (wie zum Beispiel Verbandstoffe, Nahtmaterial und Einmalspritzen) vor.

Fahrtkosten:

Für Hausbesuche und den damit verbundenen Zeitaufwand erhalten Tierärzte Wegegeld. (§ 9, Abs. 2 GOT)